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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit der Campaign.Plus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Max Klinger, Wollmarkstraße 115b, 33098 Paderborn Deutschland (nachfolgend Campaign.Plus genannt) die über das Portal Campaign.Plus und den Kunden geschlossen werden. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte.

(2) Abweichende AGB der nationalen und internationalen Auftraggeber werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform.

(3) Dieses System richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).

(4) Ein Campaign.Plus Account wird dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug darf Campaign.Plus dem Kunden regelmäßig per E-Mail Reportings, Neuigkeiten und Produktinformationen zusenden. Die Daten werden von der Campaign.Plus GmbH dabei ausschließlich für den zuvor genannten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Abmeldung von diesem Benachrichtigungsservice ist jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink in jeder versendeten Info-Mail oder durch eine Nachricht an support@campaign.plus möglich. Der Speicherung der Daten kann jederzeit per E-Mail an support@campaign.plus widersprochen werden und die Daten löschen lassen, sofern der Löschung keine gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Durch Absenden der vom Kunden eingegebenen Daten willigt der Kunde in die Datenverarbeitung ein und bestätigt die Datenschutzerklärung von Campaign.Plus.

2. Leistungen für Auftraggeber, Vertragsabschluss

(1) Die Campaign.Plus GmbH betreibt ein E-Mail-Marketing-System unter dem Namen Campaign.Plus.

(2) Der Versand von Newslettern / E-Mails über Campaign.Plus stellt eine entgeltpflichtige Dienstleistung dar. Es wird kein Erfolg geschuldet. Campaign.Plus wird alles Erforderliche unternehmen, damit die Newsletter im Rahmen der Verfügbarkeit an den Empfänger übersandt werden.

(3) Für die Eröffnung eines Nutzerkontos kann der Kunde unter verschiedenen Paketen von Campaign.Plus wählen. Die Leistungen und Preise werden in den Paketen beschrieben. Die auf der Webseite dargestellten Angebote stellen kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot zur Nutzung eines E-Mail-Versandpakets auf der Plattform. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf den die Bestellung abschließenden Button unterbreitet der Anbieter ein verbindliches Vertragsangebot. Nach Eingang des Angebots des Anbieters bei Campaign.Plus wird die Annahme des Vertrages von Campaign.Plus ausdrücklich per E-Mail oder Briefpost bestätigt. Der Vertragstext wird von Campaign.Plus gespeichert und wird dem Kunden per E-Mail zugesandt.

(4) Der Kunde hat die im Bestellformular bzw. Registrierungsformular abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Phantasiebezeichnungen im Rahmen der Personennameabfrage ist nicht gestattet. Ebenso untersagt ist es, bei der Bestellung fremde oder sonst unzutreffender Angaben anzugeben. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber Campaign.Plus die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.

(5) Der Kunde muss sein Passwort geheim halten und den Zugang zu seinem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, Campaign.Plus umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.

(6) Campaign.Plus gilt nicht als Betreiber von Datenleitungen oder Netzen als Teil des Internets, daher kann die Funktionsfähigkeit auch nicht gewährleistet werden. Campaign.Plus muss keinen Zugang für den Auftraggeber desbezüglich bereithalten.

(7) Campaign.Plus ist bestrebt, den Zugang zu dem Dienst 24 Stunden täglich und sieben Tage pro Woche zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind jedoch möglich. Es besteht deshalb kein Anspruch auf eine jederzeitige und ununterbrochene Zugänglichkeit der Plattform.

(8) Den kostenlosen Campaign.Plus Account stellt der Auftragnehmer dem Kunden kostenlos zur Verfügung. Im Gegenzug darf der Auftragnehmer dem Auftraggeber regelmäßig per E-Mail Reportings, Neuigkeiten, ANgebote und Produktinformationen zusenden. Die Daten des Auftraggebers werden von von dem Auftragnehmer dabei ausschließlich für den zuvor genannten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Abmeldung von diesem Benachrichtigungsservice ist jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink in jeder versendeten Info-E-Mail oder durch eine Nachricht an support@campaign.plus möglich. Der Speicherung der Daten kann jederzeit per E-Mail an support@campaign.plus widersprochen und die Daten des Auftraggebers gelöscht werden, sofern der Löschung keine gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

3. Urheber- und Nutzungsrecht / Copyright

(1) Das Urheber- und Nutzungsrecht für veröffentlichte, von Campaign.Plus erstellte Objekte (Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei Campaign.Plus.

(2) Der Auftraggeber erhält mit Vertragsschluss ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, die Produkte nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt.

(3) Campaign.Plus hat das Recht, Angebote und Inhalte von Auftraggebern technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können.

4. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten und/oder so behandelt zu werden (z.B. Freiberufler). Der Nachweis kann durch die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer bei Nachfrage seitens Campaign.Plus geschehen.

(2) Der Auftraggeber hat die Auftragskonditionen aus dem Vertragsverhältnis mit Campaign.Plus vertraulich zu behandeln.

5. Nebenpflichten

(1) Der Auftraggeber hat

bei Registrierungen und Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
eine Änderung der für diesen Vertrag erforderlichen Daten Campaign.Plus unverzüglich mitzuteilen,
die Dienste nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen, die Rechte Dritter einzuhalten,
sicherzustellen, dass von ihm verbreitete Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie sonstige Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen,
die Speicherung und Verbreitung von Daten mit pornografischem, sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt zu unterlassen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich (Ausnahme: § 7 Absatz 3 UWG), Newsletzter ausschließlich an Empfänger zu senden, von denen eine ausdrückliche und von sonstigen Erklärungen und Vertragsbestimmungen separate Einwilligung zum Empfang vorliegt.

Der Versand von E-Mails/Newslettern erfolgt nur an Adressaten, die hierzu ihre Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG erteilt haben (Opt-IN), oder die sich mit dem Werbenden in bestehenden Kundenbeziehungen befinden sofern die Voraussetzungen des Art 13 Abs. 2 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 (Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen, Hinweis auf die jederzeitige gebührenfreie Widerspruchsmöglichkeit bei Erhebung und jeder Verwendung der E-Mail-Adresse) eingehalten wurden.
Die Einwilligung in die Zusendung von Werbung mittels E-Mails muss gesondert erfolgen. Der Adressat muss entweder ein Kästchen anklicken / ankreuzen oder sonst eine vergleichbar eindeutige Erklärung seiner Zustimmung in die Werbung mittels E-Mails abgeben. Diese Erklärung darf nicht Bestandteil anderer Erklärungen sein (z.B. Einwilligung in die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Die Adressaten müssen ihre Einwilligung aktiv durch eine bewusste Handlung abgeben. Es dürfen keine vorangeklickten / vorangekreutzten Kästchen (Opt-Out) verwendet werden.
Sofern die Einwilligung nicht schriftlich oder elektronisch erklärt wird, bedarf sie einer schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Adresseninhaber. Auf die Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ist bereits bei Einholung der Einwilligung klar und deutlich hinzuweisen. Der Hinweis muss auch Informationen dazu enthalten, wie und gegenüber wem der Widerruf erfolgen kann.
(3) Gestaltung der E-Mail

Der Auftraggeber muss in jeder E-Mail klar erkennbar sein. Jede versendete E-Mail muss ein leicht erkennbares Impressum enthalten, entweder im Text oder über einen unmittelbaren Link erreichbar. Das Impressum muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
den Namen und die Anschrift, unter der der Versender niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer;
Kontaktinformationen, mindestens jedoch eine gültige Telefonnummer oder ein elektronisches Kontaktformular sowie eine E-Mail-Adresse und
in Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden ist, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten, beispielsweise nach § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG), bleiben unberührt.
Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails zuzusenden, ist in jeder E-Mail hinzuweisen. Das Abbestellen von E-Mails muss grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten (beispielsweise Login und Passwort) möglich sein. Ausnahmen dazu können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine abweichende Handhabung aufgrund von Besonderheiten des angebotenen Dienstes erforderlich ist. Abmeldungen sind unverzüglich zu bearbeiten.

(4) In der Kopf- und Betreffzeile der E-Mail darf weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.

(5) Bei der Verwendung von E-Mail-Adressen, die der Auftraggeber von Dritten erworben hat, ist dieser verpflichtet, sich vor der Vornahme von Werbehandlungen zu vergewissern, dass tatsächlich nur solche Empfänger angeschrieben werden, die eine Einwilligung im Sinne dieser genannten Kriterien erklärt haben, die sich nicht nur auf den Versand durch einen Dritten sondern auch durch den Auftraggeber selbst bezieht.

(6) Die Gewinnung von Adressdaten für Dritte (etwa durch Co-Sponsoring) muss gegenüber dem Nutzer transparent sein. Insbesondere dürfen so gewonnene Adressdaten für eine Versendung nur genutzt werden, wenn bei Erhebung

die Unternehmen, für die die Adressdaten generiert wurden, transparent, namentlich und unter Angabe der Branche einzeln benannt wurden,
die Kenntnisnahme der Liste der Unternehmen für den Nutzer leicht, und eindeutig möglich war und
die Anzahl der Unternehmen bzw. Personen, für die die Adressdaten erhoben wurden, auf ein Maß reduziert ist, das die Weiterleitung der Nutzerdaten an einen unverhältnismäßig großen Kreis Dritter ausschließt und dem Nutzer erlaubt, die Tragweite und der Umfang seiner Einwilligung einfach zu erfassen sowie den rechtmäßigen Umgang mit seinen Daten einfach zu kontrollieren.
Der Auftraggeber, für den die Adressdaten generiert werden, darf diese Adressdaten nicht an Dritte weitergeben, ohne dass vom Nutzer dafür eine weitere Einwilligung gesondert eingeholt wurde.

(7) Der Auftraggeber hat auf Anforderung schriftlich gegenüber Campaign.Plus darzulegen, auf welche Art und Weise die E-Mail-Adressen gesammelt wurden. Einwilligungen müssen auf Verlangen vorgelegt werden.

(8) Der Auftraggeber beachtet bei einem Newsletter Versand ins Ausland das dort geltende Recht.

(9) Sollte der Auftraggeber gegen die Impressumspflicht verstoßen, wird Campaign.Plus an Adressaten der E-Mails auf eine erste Nachfrage hin den Namen und die zustellungsfähige Adresse des Auftraggebers herausgeben.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung der der Versandlösung ist kostenpflichtig und es wird vertraglich eine monatliche Vergütung vereinbart.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus für den Folgemonat. Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie im E-Mail-Account des Auftraggebers zur Verfügung steht.

(3) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit Campaign.Plus eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder mit Kreditkarte zu zahlen. Campaign.Plus wird den Rechnungsbetrag nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren vom Konto des Auftraggebers einziehen. Wird eine per Lastschrift eingeleitete Einzahlung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung auf dem Ursprungskonto nicht ausgeführt, werden dem Auftraggeber die anfallenden Kosten bis zu 25,- EUR weiterbelastet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Änderung seiner Kontodaten unverzüglich mitzuteilen.

7. Verzug

(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Campaign.Plus berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.

(2) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Campaign.Plus ebenfalls berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des Auftraggebers zu sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

8. Schutzrecht und Freistellung

(1) Für die übermittelten Inhalte durch den Auftraggeber erhält Campaign.Plus für die Dauer der Leistungserbringung die Berechtigung für die jeweilige Verwertungshandlung, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen von Campaign.Plus entsprechen.

(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten Inhalte vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen.

(3) Der Auftraggeber stellt Campaign.Plus von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen Campaign.Plus wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte gegen Campaign.Plus geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt alle aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Campaign.Plus bleiben unberührt.

(4) Campaign.Plus darf die E-Mails (jegliche Texteingaben und Darstellungen) jederzeit auf deren Zulässigkeit prüfen bzw. prüfen lassen. Hat Campaign.Plus den Verdacht, dass eine E-Mail gegen diesen Vertrag, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf Campaign.Plus die betroffenen Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend sperren und/oder löschen und/oder den Auftraggeber vorübergehend oder dauernd vom Angebot ausschließen und/oder fristlos kündigen.

9. Kündigung

(1) Der Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung wird für einen Monat geschlossen, soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist. Ein Umbuchung auf ein anderes Paket ist jederzeit möglich.

(2) Das Vertragsverhältnis ist für beide Auftraggeber frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar.

(3) Soweit das Vertragsverhältnis nicht gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um einen Monat.

(4) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Auftraggeber die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird.

(5) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen.

10. Datenschutz & Geheimhaltung

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auftraggeber personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Campaign.Plus von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Campaign.Plus wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) Die Auftraggeber werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.

(5) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

11. Sonstiges

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Paderborn.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.